B2B Terms & Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Mountain Studio AS

I. ALLGEMEINES
1. Diese Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB) der Mountain Studio AS, Bergtorpsvägen 43 B, 183 64 Täby, Sweden, im Folgenden kurz MOUNTAIN STUDIO genannt, bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung zwischen MOUNTAIN STUDIO und dem KUNDEN. Die einmal zwischen MOUNTAIN STUDIO und dem KUNDEN in Kraft gesetzten AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen denselben, auch wenn auf die AGB von MOUNTAIN STUDIO nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird. Die AGB gelten insbesondere auch für Nachbestellungen des KUNDEN.
2. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN sind nur dann wirksam, wenn diese von MOUNTAIN STUDIO ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3. Mündliche oder telefonische Absprachen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch MOUNTAIN STUDIO verbindlich.
4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen MOUNTAIN STUDIO ist nur mit schriftlicher Zustimmung von MOUNTAIN STUDIO zulässig.
5. MOUNTAIN STUDIO sind Änderungen in der Anschrift durch den KUNDEN schriftlich anzuzeigen. Sofern schriftliche Mitteilungen (z.B. Fakturen) von MOUNTAIN STUDIO an die letzte schriftlich bekannt gegebene Adresse des KUNDEN abgesandt werden, gelten sie nach dem normalen Postlauf als zugegangen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines mit MOUNTAIN STUDIO abgeschlossenen Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, bleibt die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, ungültigen und/oder nichtigen Bestimmungen tritt eine solche wirksame und gültige, deren Inhalt nach Sinn und Zweck der unwirksamen, ungültigen oder nichtigen Klausel möglichst nahekommt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Angebote von MOUNTAIN STUDIO an den KUNDEN sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend schriftlich bestätigt, grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2. Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder sonstigen werblichen Veröffentlichungen sind nicht verbindlich und können nach Erfordernis geändert werden; MOUNTAIN STUDIO haftet nicht für unrichtige Angaben.
3. Der KUNDE bleibt an sein Kaufanbot bis zu dessen Annahme oder Ablehnung durch MOUNTAIN STUDIO gebunden, längstens jedoch 4 Wochen.
4. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass MOUNTAIN STUDIO dem KUNDEN nach Erhalt dessen Kaufanbots, das MOUNTAIN STUDIO auch ohne Grundangabe ablehnen kann, eine Auftragsbestätigung übermittelt oder die Leistungen ausführt.

III. PREISE
1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise netto, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ohne Abzug, unverpackt, keine Zölle bezahlt, ab Lager MOUNTAIN STUDIO.
2. MOUNTAIN STUDIO behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten, oder durch Wechselkursschwankungen, Änderungen der Frachtraten oder Zolltarife, o.ä. bei MOUNTAIN STUDIO eintreten. Sind die Preiserhöhungen auf derartige, durch MOUNTAIN STUDIO nichtbeeinflussbare Faktoren zurückzuführen, steht dem KUNDEN kein Rücktrittsrecht zu.
3. Kosten für etwaige Verpackungen, Verladungen, Fracht, Versicherung, Genehmigungen usw. trägt der KUNDE. Überhaupt trägt der KUNDE alle zusätzlichen Kosten, die sich aus dem Vertrag ergeben.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
1. Der gesamte Verkaufspreis ist, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, spätestens 21 Tage ab Rechnungszugang, fällig. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen beglichen sind.
2. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten und haben auf ein Bankkonto von MOUNTAIN STUDIO zu erfolgen. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des unwiderruflichen Einganges auf ein Bankkonto von MOUNTAIN STUDIO als geleistet. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsanweisungen können von MOUNTAIN STUDIO ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden oder werden von MOUNTAIN STUDIO nur nach besonderer Vereinbarung und lediglich zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen.
3. Vom KUNDEN geleistete Zahlungen werden nach Ermessen von MOUNTAIN STUDIO, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf die jeweils offene Forderung angerechnet, und zwar in der Regel in der Reihenfolge der ältesten bis zur jüngsten Forderung, dann auf Zinsen und sonstige Nebenkosten und erst zuletzt auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren.
4. Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung von selbst ein. Verzugszinsen werden in der Höhe von 10 Prozentpunkte über dem Euribor pro Jahr vereinbart. MOUNTAIN STUDIO ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des KUNDEN ab dem Tag der Übergabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
5. Der KUNDE verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die MOUNTAIN STUDIO entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessen sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt MOUNTAIN STUDIO, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. MOUNTAIN STUDIO ist überdies von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt MOUNTAIN STUDIO aus diesem Grund den Rücktritt vom Vertrag, ist bereits gelieferte Ware sofort auf Kosten des KUNDEN zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung zu leisten und MOUNTAIN STUDIO alle Aufwendungen zu ersetzen. Zur Abgeltung des in diesem Zusammenhang entstehenden Schadens hat der KUNDE nach Wahl durch MOUNTAIN STUDIO entweder den erlittenen Schaden und entgangen Gewinn zu ersetzen oder ohne Mäßigungsrecht eine Stornogebühr von 15 % des Netto-Verkaufspreises mit sofortiger Fälligkeit zu bezahlen.
7. Mangels freiwilliger Zurückstellung der Ware im Fall des Zahlungsverzuges ist MOUNTAIN STUDIO berechtigt, sich die Gewahrsame daran auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem KUNDEN Rückgabe-, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen.

V. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Das Eigentum an der verkauften Ware verbleibt bis zu deren vollständiger, vorbehaltsloser Bezahlung des Kaufpreises bei MOUNTAIN STUDIO. Darüber hinaus verbleibt MOUNTAIN STUDIO Eigentümer der verkauften Ware bis zur vollständigen, vorbehaltslosen Zahlung aller Forderungen aus allen Verträgen und allfälligen Zusatzverträge zwischen MOUNTAIN STUDIO und dem Kunden.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt von MOUNTAIN STUDIO besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der Ware an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher und jederzeit widerruflicher Zustimmung von MOUNTAIN STUDIO zulässig. Die Zustimmung erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung.
3. Wird die Ware noch vor der vollständigen Bezahlung mit der Zustimmung von MOUNTAIN STUDIO weiterveräußert, so tritt der KUNDE bereits vorher seine Forderung aus dem Verkauf gegenüber dem Dritten an MOUNTAIN STUDIO ab. Der KUNDE hat MOUNTAIN STUDIO von einem solchen Verkauf ebenso zu benachrichtigen, wie den Dritten von der Abtretung der Forderung. Überdies ist MOUNTAIN STUDIO berechtigt, den Dritten direkt von der Abtretung zu verständigen.
4. Der KUNDE hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und zu lagern sowie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Hochwasser-, Feuer, Wasser-, Transport- und sonstige Schäden zu versichern. Die im Schadensfall gegen die Versicherung bestehende Forderung tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an MOUNTAIN STUDIO ab.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware trägt der KUNDE.
6. Sofern ein Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreift, hat der KUNDE MOUNTAIN STUDIO hiervon umgehend schriftlich, mit eingeschriebenem Brief und vorab per E-Mail, zu informieren. Darüber hinaus hat der KUNDE auf das Eigentumsrecht von MOUNTAIN STUDIO hinzuweisen und MOUNTAIN STUDIO sämtliche im Zusammenhang mit der Sicherung des Rechtes erwachsenden Kosten zu ersetzen. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung von MOUNTAIN STUDIO, der Zahlungseinstellung, der Insolvenzeröffnung oder der Exekution auf ein unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, hat der KUNDE sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an MOUNTAIN STUDIO zurückzustellen. Die Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist, ohne anders lautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von MOUNTAIN STUDIO ausgesondert, so kann MOUNTAIN STUDIO eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des KUNDEN vornehmen.

VI. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
1. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger Vereinbarungen steht MOUNTAIN STUDIO bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag gegenüber dem KUNDEN das Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu, die dem KUNDEN zu übergeben sind und die sich noch im Besitz oder im Eigentum von MOUNTAIN STUDIO befinden.

VII. GEFAHRENÜBERGANG, LEISTUNG UND LIEFERUNG
1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, liefert MOUNTAIN STUDIO grundsätzlich ab Lager MOUNTAIN STUDIO oder abweichend davon ab einem von MOUNTAIN STUDIO zu benennenden Lieferort. MOUNTAIN STUDIO ist berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben oder ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
2. Ein mit dem KUNDEN vereinbarter Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des KUNDEN.
3. Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Untergangs, des Verlustes, der Verschlechterung, der Beschädigung, der Beschlagnahme oder der Entziehung der Ware geht auf den KUNDEN mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder bei Abholung durch den KUNDEN mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den KUNDEN über.
4. Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Leistungs- bzw. Lieferfrist von MOUNTAIN STUDIO verlängert sich angemessen bei Eintritt eines unvorhergesehenen Hindernisses, welches außerhalb des Einflussbereichs von MOUNTAIN STUDIO liegt. Bei Betriebsstörungen, Streiks, öffentlichen Unruhen, Aussperrungen, ganzer oder teilweiser Stilllegungen der Produktionsstätte, gleich aus welchem Grunde, im Kriegsfall, im Terrorfall oder im Falle behördlicher Verfügung, sowie in allen anderen Fällen höherer Gewalt (Feuersbrunst, Epidemie, Überflutung, Erdbeben usw.), oder wenn ein solches Ereignis den Betrieb eines wesentlicher Lieferanten beeinträchtigt, wird die Leistungs- bzw. Lieferfrist von MOUNTAIN STUDIO für die Dauer der Störung und die Beseitigung der betrieblichen Folgewirkung unterbrochen. MOUNTAIN STUDIO hat in diesen Fällen keinerlei Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten. Darüber hinaus behält sich MOUNTAIN STUDIO in derartigen Fällen das Recht vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wobei sich MOUNTAIN STUDIO zur zinsenfreien Rückzahlung geleisteter Anzahlungen, nicht aber zu Schadenersatzleistungen, verpflichtet.
5. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist oder des vereinbarten Liefertermins tritt Verzug erst nach erfolgter schriftlicher Mahnung durch den KUNDEN und fruchtlosem Ablauf einer MOUNTAIN STUDIO gesetzten angemessenen Nachfrist ein. Hat MOUNTAIN STUDIO den Verzug krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet, kann der KUNDE nach schriftlicher Setzung und Ablauf einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen Nachfrist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. Der Rücktritt ist vom KUNDEN mittels eingeschriebenen Briefes und vorab per E-Mail geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Ein Schadenersatzanspruch des KUNDEN wegen Verzugs oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder krass grob fahrlässig durch MOUNTAIN STUDIO verschuldet worden sind. Insbesondere stehen dem KUNDEN keine Schadenersatzansprüche zu, wenn der Liefer- bzw. Leistungsverzug auf Nichtlieferung bzw. verspätete Lieferung eines Zulieferers von MOUNTAIN STUDIO zurückzuführen ist.
6. Erfüllt der KUNDE vereinbarte Vertragspflichten nicht, ist MOUNTAIN STUDIO – ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen - zur Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins nicht verpflichtet.
7. MOUNTAIN STUDIO behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, für den Fall, dass nach erfolgter Auftragsbestätigung und noch vor der Lieferbereitschaft Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des KUNDEN bekannt werden, durch welche die Forderungen von MOUNTAIN STUDIO nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen. In diesen Fällen kann die Leistung bzw. Lieferung des Vorbehaltsgegenstandes jedenfalls von der gänzlichen Vorauszahlung oder Aushändigung einer geeigneten Bankgarantie im Original abhängig gemacht werden.

VIII. ERFÜLLUNGS- UND ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN
1. Die Leistung von MOUNTAIN STUDIO ist fristgerecht erfüllt, wenn über die Lieferbereitschaft informiert wurde, oder die Ware bis zum Ablauf der vereinbarten Lieferfrist zum Versand an den Transporteur übergeben wurde oder bei Abholung durch den KUNDEN die Ware bereitgestellt und der Kunde hierüber informiert wurde, je nachdem was zuerst vorliegt.
2. Der KUNDE hat das Recht und die Pflicht, die Ware unverzüglich bei Entgegennahme, längstens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware zu prüfen. Mit dieser Prüfung, spätestens jedoch nach Ablauf der fünftätigen Prüffrist, ist der KUNDE, sofern er nicht gravierende Mängel festgestellt und diese unverzüglich schriftlich mit eingeschriebenem Brief und vorab per E-Mail gerügt hat, zur Übernahme der Ware verpflichtet. Eine spätere Rüge erkennbarer Mängel ist ausgeschlossen. Verzichtet der KUNDE ausdrücklich oder stillschweigend auf die Prüfung, gilt die Ware als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen; der KUNDE ist damit zur Übernahme verpflichtet. Werden bei der Prüfung lediglich geringfügige Mängel festgestellt ist der KUNDE ebenso zur Übernahme verpflichtet. Nicht äußerlich erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung ebenfalls schriftlich mit eingeschriebenem Brief und vorab per E-Mail zu rügen.
3. Bleibt der KUNDE nach Eintritt der Übernahmeverpflichtung weitere 2 Wochen mit der Übernahme der Ware in Rückstand, ist MOUNTAIN STUDIO berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und vom KUNDEN Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Gleiches steht MOUNTAIN STUDIO zu, im Falle der überfälligen Erteilung eines Versandauftrages bei vereinbarter Versendung der Ware. Bei Vertragsrücktritt von MOUNTAIN STUDIO wegen Nichterfüllung durch den KUNDEN ist MOUNTAIN STUDIO berechtigt, eine Stornogebühr ohne Mäßigungsrecht in Höhe von 15% von Netto-Verkaufspreis mit sofortiger Fälligkeit vom KUNDEN zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen, insbesondere eines höheren, erlittenen Schadens und entgangen Gewinns, bleibt davon unberührt.

IX. GEWÄHRLEISTUNG
1. MOUNTAIN STUDIO leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit der Ware für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Maßstab für die Fehlerfreiheit ist der Stand der Technik hinsichtlich Material und Verarbeitung der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist.
2. Die Gewährleistungsverpflichtung von MOUNTAIN STUDIO besteht nur dann, wenn der KUNDE seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen und seiner unverzüglichen Prüfpflicht nach VIII, Punkt 2 nachgekommen ist und wenn der KUNDE einen Mangel, bei dessen Erkennbarkeit unverzüglich, spezifiziert und schriftlich mit eingeschriebenem Brief konkret gerügt hat, ansonsten gilt die Ware als vorbehaltlos und mangelfrei übernommen. Ansprüche aus Gewährleistung verjähren jedenfalls binnen 6 Monaten ab fristgerechter Rüge bzw spätestens [12] Monate nach Gefahrenübergang (siehe IX, Punkt 1).
3. Eine Vermutung der Mangelhaftigkeit zu Lasten von MOUNTAIN STUDIO ist ausgeschlossen. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind jedenfalls vom KUNDEN zu beweisen.
4. MOUNTAIN STUDIO ist bei Vorliegen eines Mangels an der Ware nach freier Wahl zur Ersatzlieferung oder Verbesserung berechtigt. Ersatzlieferungen erfolgen nur gegen Rücksendung der mangelhaften Ware, die mit Absendung der Ersatzlieferung durch den KUNDEN in das Eigentum von MOUNTAIN STUDIO übergeht. Sofern sich die mangelhafte Ware nicht mehr in Produktion befindet, ist MOUNTAIN STUDIO berechtigt, im Rahmen der Verbesserung oder Ersatzlieferung nach freiem Ermessen gleichwertige Ware aus der laufenden Produktion zu verwenden. Im Falle einer Mangelbeseitigung verpflichtet sich MOUNTAIN STUDIO die für die Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der KUNDE die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht hat; in diesm Fall hat der KUNDE die Mehraufwendungen (insbesondere aber nicht abschließend erhöhte Lieferkosten) zu übernehmen.
5. Sofern Verbesserung/Ersatzlieferung nicht zur Beseitigung des Mangels führt, von MOUNTAIN STUDIO verweigert wird oder eine hierfür vom KUNDEN gesetzte angemessene Frist (mind 4 Wochen) fruchtlos abgelaufen ist, ist der KUNDE berechtigt, Preisminderung zu verlangen.
6. Für die Kosten einer eigenmächtigen Mängelbehebung durch den KUNDEN kommt MOUNTAIN STUDIO nur im Falle der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und Kostenübernahmeerklärung auf.
7. Gewährleistungspflicht besteht für MOUNTAIN STUDIO nicht wenn,
a) der KUNDE einen Mangel nicht unverzüglich schriftlich mit eingeschriebenem Brief angezeigt hat und MOUNTAIN STUDIO nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat,
b) die Ware in einer von MOUNTAIN STUDIO nicht genehmigten Weise verändert worden ist,
c) der KUNDE die Vorschriften, Hinweise und Anleitungen über die Behandlung, Lagerung und Pflege der Ware nicht beachtet oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.
8. Durch Eigentumswechsel der Ware werden die Gewährleistungsverpflichtungen nicht berührt.

X. HAFTUNG, SCHADENERSATZ
1. Die Ersatzpflichten des österreichischen Produkthaftungsgesetztes (PHG) gelten uneingeschränkt. Haftungsausschlüsse bzw. Schadenersatzausschlüsse gemäß diesen AGB gelten aber, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, ebenfalls uneingeschränkt. Dem Geschädigten obliegt die volle Beweislast für sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des Schadenersatzrechts.
2. MOUNTAIN STUDIO haftet nicht für Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass der Mangel durch MOUNTAIN STUDIO krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
3. MOUNTAIN STUDIO haftet dem KUNDEN für Schäden jeglicher Art nur bei krass grober Fahrlässigkeit. Für entgangenen Gewinn haftet MOUNTAIN STUDIO jedenfalls nicht. Ebenso haftet MOUNTAIN STUDIO nicht für Schäden, die gegen den KUNDEN von Dritten geltend gemacht werden.
4. Schadenersatzansprüche müssen, es sei denn, MOUNTAIN STUDIO hat sie ausdrücklich anerkannt, innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für die Ware gerichtlich geltend gemacht werden; andernfalls verjähren sie.
5. Für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung dieses Vertrages sowie für den Fall des ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den KUNDEN, vereinbaren die Vertragsparteien, dass der KUNDE eine Konventionalstrafe in der Höhe von 15% des Kaufpreises zu leisten hat. Die Konventionalstrafe ist verschuldensunabhängig zu entrichten. MOUNTAIN STUDIO behält sich vor, einen die Konventionalstrafe übersteigenden Schaden geltend zu machen. Ausdrücklich vereinbart wird, dass MOUNTAIN STUDIO die Konventionalstrafe im Fall einer Anzahlung durch den KUNDEN vom Anzahlungsbetrag in Abzug bringen kann.

XI. ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND
1. Auf diese AGB und ihre Auslegung sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen MOUNTAIN STUDIO und dem Kunden ist österreichisches Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, anzuwenden.
2. Für alle Streitigkeiten über das Eingehen, das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit oder Rechtswirkungen dieser AGB sowie sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen MOUNTAIN STUDIO und dem Kunden vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, Österreich. MOUNTAIN STUDIO ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei dem für den Sitz des Kunden sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

Stand: April 2024